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Werbung

 

4.                  Werbung

 

4.1              Recht auf Werbung

 

Recht zur Werbung hat, wer die Anmeldung an die Geschäftsstelle eingeschickt und die von SwissVolley Region Aargau in der GO festgelegte Werbegebühr (50 Fr. pro Team) für die Dauer eines Jahres (1.6. – 31.5.) bezahlt hat. Die Anmeldung und die Gebühr sind jährlich wiederkehrend einzureichen.

Für Junioren-Teams ist keine Anmeldung erforderlich und muss keine Gebühr entrichtet werden.

 

4.2              Anmeldung und Zahlung der Dresswerbung

 

Jeder Verein mit Regionalliga-Teams muss eine Meldung an die Geschäftsstelle Indoor machen.
Es sind nur die Teams der 2.-5. Liga sowie die Ü32-Teams beitragspflichtig.
Bitte meldet mit dem Anmeldeformular die Teams an, die Werbung tragen.
Falls eure Teams KEINE Werbung tragen, bitte das Formular trotzdem ausfüllen und die Felder einfach leer lassen (=kein Team). Danke.
Gleichzeitig mit der Meldung bitte die Werbegebühr von 50.- pro Team auf das Postkonto von SwissVolley Region Aargau einzahlen.

 

4.3       Spielen ohne Werbegenehmigung

 

Tritt ein Team zu einem Spiel der Regionalen Wettkämpfe mit Dresswerbung ohne Werbegenehmigung an, so beträgt die Busse gemäss GO-SwissVolley Region Aargau 30 Fr. pro Spiel.

 

4.4              Anzahl und Art der Werbeaufdrucke

 

Die Anzahl der Werbeaufdrucke der Sponsoren und die Fläche der Werbeaufdrucke sind unbeschränkt, dürfen aber nicht die Sichtbarkeit der Nummern auf Brust und Rücken beeinträchtigen.
Ein Firmenlogo des Textilherstellers (Puma, Adidas, Erima, ect.) gilt nicht als Werbung.

Die Trikots der Spieler eines Teams müssen auch in Bezug auf die Werbeaufdrucke und die Flächen der Werbung einheitlich sein.

 

Sonderstatus Libero

Das Trikot des Liberos ist von dieser Regelung ausgenommen und darf mit einer gegenüber dem Rest des Teams unterschiedlichen Werbung bedruckt sein (keine zusätzliche Gebühr).

 

4.5              Konflikte zwischen Sponsoren und Verein

 

SwissVolley Region Aargau beziehungsweise seine Instanzen und Organe sind für Konflikte, die sich aus Verträgen für Werbung zwischen Vereinen und Firmen ergeben, weder zuständig noch haftbar.

 

 

 

Im Übrigen gilt das Volleyballreglement von SwissVolley Seite 31-33. Du findest es hier.